Fortbildung

Eine kontinuierliche Fortbildung ist für eine hochwertige Beratungs- und Betreuungsarbeit in der angewandten Sportpsychologie unerlässlich. Aus diesem Grund ist der Verbleib auf der Expertendatenbank Sportpsychologie des BISp an eine regelmäßige Fort- und Weiterbildungspflicht gebunden.
Dies umfasst die Teilnahme an sportpsychologischen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 24 UE (1 UE = 45 Minuten) im Zeitraum von drei Jahren. (16 und 8 UE) Alle weiteren Details finden Siehier.

Dabei charakterisiert sich das Feld der angewandten Sportpsychologie unter anderem durch heterogene Berufsbiografien der darin agierenden Expertinnen und Experten. Dies trifft in besonderem Maße auf die unterschiedlichen Fort- und Weiterbildungen der Expertinnen und Experten nach dem akademischen Hochschulabschluss zu. Vor diesem Hintergrund ist eine einheitliche und unabhängige Prüfung der Fort- und Weiterbildungen im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätssicherung sehr wichtig. Diese Funktion übernimmt der asp Ausbildungsbeirat.
Weiterführende Informationen zur Zusammensetzung und zentralen Aufgaben des Ausbildungsbeirats finden Sie hier.

Die folgenden Verlinkungen geben Ihnen weiterführende Informationen zu sportpsychologischen Fort- und Weiterbildungen. Sollten sie darüber hinaus noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte via e-Mail an den asp-Praxisservice.
Weiterführende Informationen zum asp-Praxisserivice finden sie hier.

 

 

 

  • Für sportpsychologische Expertinnen und Experten
  • Für Dozenten*innen in der angewandten Sportpsychologie

Für sportpsychologische Expertinnen und Experten

Prüfung bereits erfolgter Fort- und Weiterbildungen

Für Dozenten*innen in der angewandten Sportpsychologie

Einreichung Fort- und Weiterbildungsangebote:

Formular Fortbildung