In jüngerer Zeit kommt es vermehrt zu medialen Einschätzungen durch Personen, die sportpsychologische Expertise für sich beanspruchen, ohne dass deren Qualifikation, Einbettung in wissenschaftliche Standards oder berufsethische Orientierung transparent ist. Dies betrifft unter anderem die Nutzung nicht geschützter Bezeichnungen wie „Sportpsychologe*in“ oder „sportpsychologische*r Expert*in“, die in der Öffentlichkeit leicht den Eindruck einer staatlich geregelten Qualifikation erzeugen.
Der Berufsstand weist daher auf folgende Punkte hin:
- Titelführung und Qualifikation
Die Bezeichnung „Sportpsycholog*in“ ist – ebenso wie „sportpsychologische*r Expert*in“ – derzeit rechtlich nicht geschützt. Qualifizierte sportpsychologische Arbeit setzt jedoch eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung, spezifische Weiterbildungen und die Einhaltung berufsethischer Richtlinien voraus. Eine transparente Kommunikation der eigenen Qualifikationen ist daher unerlässlich. - Berufsethische Verantwortung in der Öffentlichkeit
Die Psychologie verlangt in Forschung und Praxis eine respektvolle, nicht-diskriminierende, empirisch gestützte Darstellung von Menschen, Gruppen und Verhalten. Pauschalisierungen, abwertende Charakterisierungen oder vereinfachte Zuschreibungen widersprechen diesen Standards und können Athlet*innen, Teams und der Profession insgesamt schaden. Im Einklang mit der Berufsethischen Rahmenrichtlinie der asp beschränkt sich professionelle sportpsychologische Kommunikation auf allgemeine fachliche Einordnungen und verzichtet auf individuelle psychologische oder sportwissenschaftliche Bewertungen, sofern keine direkte Zusammenarbeit und keine Zustimmung der betroffenen Person vorliegen. - Differenzierte Darstellungen statt Stereotypisierung
Leistungsfähigkeit, Teamdynamik und mentale Prozesse sind komplexe, biopsychosozial bedingte Phänomene. Vereinfachende Erklärungen oder stereotype Labels tragen nicht zur Aufklärung bei und bergen die Gefahr von Stigmatisierung. Professionelle sportpsychologische Einschätzungen berücksichtigen immer Kontext, Evidenzlage, individuelle Unterschiede und ethische Vorgaben. - Schutz und Weiterentwicklung des Berufsbildes
Der Berufsstand setzt sich für eine klare Regelung der Titelführung, für verbindliche Qualitätsmaßstäbe und für Transparenz ein. Dies dient sowohl der Profession als auch dem Schutz der sportpsychologisch betreuten Personen (Athlet*innen, Trainer*innen, Funktionsträger*innen) und der Öffentlichkeit vor Fehlinformation.
Wir plädieren daher für eine fachlich fundierte, reflektierte und verantwortungsvolle Kommunikation, die der wissenschaftlichen Qualität und ethischen Orientierung der Sportpsychologie gerecht wird.