Die FEPSAC hat in dieser Woche die Guidelines für das Bewerbungsverfahren für interessierte Ausrichter, die 2017 stattfindende FEPSAC Konferenz sowie den alle vier Jahre stattfindenden FEPSAC Kongress 2019 auszurichten, veröffentlicht. Die Guidelines finden Sie hier als pdf. Bewerbungsschluss bei der FEPSAC ist in beiden Fällen der 1. Nov. 2014 mit einer Skizze und den entsprechenden verbindlichen Erklärungen, u.a. auch zur Finanzierung (siehe ausführlich Guidelines). Danach ist der Vollantrag mit allen vollständigen Unterlagen bis 1. März 2015 vorzulegen. Das Verfahren sieht vor, dass Bewerber nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn sie von ihrem eigenen nationalen Verband unterstützt werden.
Der asp-Vorstand hat folgendes Verfahren zur Identifikation interessierter nationaler Standorte sowie auch der Nominierung eines aussichtsreichen deutschen Standorts beschlossen:
Bis zum 20. Juni 14 setzen sich Standorte, die Interesse haben, mit der Geschäftsführerin der asp in Verbindung, ggf. mit kurzen Hinweisen, wie die Veranstaltung mit bis zu 800 internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im im Mai 2017 bzw. im Juli 2019 durchgeführt werden könnte.
Nach dem 20. Juni werden, falls notwendig, von der asp-Geschäftsstelle weitere Informationen von den Bewerberstandorten angefordert, um eine Entscheidung des asp-Vorstands unter der Leitung der Geschäftsführerin vorzubereiten. Bei der Entscheidung wird es darum gehen, ob und wenn ja, welcher deutscher Standort von Seiten der asp unterstützt wird. Diese Entscheidung fällt im asp-Vorstand am 15. Juli 2014.
Prof. Dr. Claudia Voelker-Rehage