Berufsethik
Die kompetente und verantwortungsbewusste Auseinandersetzung mit dem Ziel- und Aufgabenspektrum der asp als Interessensvereinigung für Sportpsychologie (siehe asp-Satzung 2015, § 2(1)) verpflichtet die sportpsychologisch Tätigen, unabhängig von deren beruflicher Ausrichtung, institutioneller Zuordnung oder Bezeichnung, zu einem professionellen Verhalten, das nachvollziehbar an höchsten wissenschaftlichen und ethischen Standards ausgerichtet und in diesem Bezug selbstkritisch reflektiert wird.
Berufsethische Rahmenrichtlinien
Hierfür bieten die am 14.05.2015 von der Mitgliederversammlung der asp beschlossenen und in die Satzung (§2(6)) aufgenommen berufsethischen Rahmenrichtlinien den in der sportpsychologischen Forschung, Lehre und Praxis Tätigen einen berufsethischen Orientierungsrahmen. Er dient insbesondere dazu, die eigenen Pflichten und Verantwortlichkeiten zu verdeutlichen, die Entscheidungs- und Handlungssicherheit im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen, Erwartungen und Ansprüche zu fördern sowie das Vertrauen anderer in die sportpsychologische Professionalität zu stärken.
Die Rahmenrichtlinien sehen ein mehrstufiges Verfahren bei Beschwerden und Nachfragen von asp-Mitgliedern vor: Unabhängig von einer eventuellen gerichtlichen Klärung oder Ahndung können bei Verstößen gegen die bezeichneten Richtlinien das Präsidium der asp, der Ethik-Rat der dvs, das Ehrengericht der DGPs und/oder das Ehrengericht des BDP je nach Sachlage und Mitgliedschaft angerufen werden.
Koordiniertes Beratungsverfahren
Um zu einem koordinierten Beratungsverfahren (siehe a) unten) zu kommen, wurden (unbeschadet der Möglichkeiten in b) und c) unten) für den Bereich des berufsethischen Handelns die asp-Präsidiumsmitglieder Oliver Stoll (Angewandte Sportpsychologie) und Matthias Weigelt (Universität & Forschungsfragen) am 17.09.2019 im Rahmen der asp-Präsidiumssitzung als verantwortliche unmittelbare Ansprechpartner benannt. Im Mai 2021 folgte Franzi Lautenbach auf Babett Lobinger.
Die asp kann zu folgenden Zwecken mit berufsethischen Problemfällen befasst werden (siehe berufsethische Rahmenrichtlinien):
(a) Beratung: Zur informellen Beratung in einer berufsethischen Angelegenheit kann ein Mitglied des asp-Präsidiums oder ggf. ein vom asp-Präsidium hierfür bestimmtes anderes asp-Mitglied jederzeit und formlos kontaktiert werden.
(b) Vermittlung: In berufsethischen Konfliktfällen kann das asp-Präsidium mit Schreiben an die asp-Präsidentin/den asp-Präsidenten und Darlegung des Falles um Vermittlung ersucht werden.
(c) Beanstandung: Förmliche Beschwerden über berufsethisches Fehlverhalten von oder zuungunsten von asp-Mitgliedern sind schriftlich mit ausführlicher Begründung an die asp-Präsidentin/den asp-Präsidenten zu richten.
In allen Fällen obliegt dem asp-Präsidium das Vorgehen im Einzelfall. Eine Einbeziehung von Beauftragten anderer Institutionen sowie sonstiger Personen ist bei begründetem Bedarf fallbezogen möglich. Auf die Sicherstellung von Vertraulichkeit, die Wahrung persönlicher Rechte und den Ausschluss von Befangenheit ist stets zu achten.