Sportpsychologische Expertise im Leistungssport
Folgend finden Sie einige Informationen rund um das Thema der sportpsychologischen Expertise im Leistungssport.
Ethische Leitlinien und Selbstverständnis
Die asp hat ethische Leitlinien für die sportpsychologische Beratung und Betreuung sowie ein Statement zum Selbstverständnis der Sportpsychologie in Deutschland formuliert.
Die Berufsbezeichnung Sportpsychologin/ Sportpsychologe
Die Bezeichnung Psychologin/ Psychologe kann in Deutschland nur von Personen mit abgeschlossenem Studium der Psychologie (Diplom- bzw. Masterabschluss) geführt werden (siehe www.bdp-verband.de zu Fragen der Titelführung und Anerkennung).
Voraussetzung für die Berufsbezeichnung als Psychologe/ Psychologin ist nach EuroPsy (www.europsy.de) ein fünfjähriges, universitäres Studium mit Psychologie im Hauptfach (vgl. Diplom-Psychologie und BA/ MA entsprechend akkreditierter Studiengänge).
Wird die Berufsbezeichnung „Psychologe“/ „Psychologin“ ohne entsprechende Qualifikation genutzt so ist von Seiten des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen (bdp) mit einer Unterlassungsklage zu rechnen. Dies ist gemäß des Psychotherapeutengesetztes zum Schutz derer gedacht, die sich in Erwartung professioneller Hilfe an einen Psychologen/ einer Psychologin wenden. Davon betroffen ist auch das Führen der Bezeichnung Sportpsychologin/Sportpsychologe.
Die asp ist bezüglich dieser Frage in engem Austausch mit dem bdp.
Qualitätskriterien für die sportpsychologische Betreuungsarbeit im Spitzensport
Genauso wie für andere Trainings- und Betreuungsleistungen haben psychologische Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen im Spitzensport dem Anspruch an höchste Fachkompetenz, Qualität und Seriosität zu entsprechen. Das BISp, der DOSB und die asp haben deshalb zur Qualitätssicherung der praktischen psychologischen Arbeit im Spitzensport fachliche Qualitätskriterien als Richtlinien und Empfehlungen zu Qualifikation und Ausbildung festgelegt, die eine Person nachweisen muss, um im leistungsorientierten Sport arbeiten bzw. über mit Bundesmitteln mitfinanzierte sportpsychologische Betreuungstätigkeiten im Spitzensport ausüben zu dürfen.
Dafür gelten folgende Anforderungen:
- Universitär akkreditierter Abschluss (MA / Diplom) in Psychologie, Sportwissenschaft oder Sportpsychologie.
Absolventen anderer Fachrichtungen oder Personen ohne akkreditierten Hochschulabschluss auf Diplom/Masterniveau werden nicht zugelassen. - Basiskompetenzen im Bereich Sportwissenschaft und Psychologie (jeweils mindestens 50 UE)
- Expertisekompetenzen im Bereich des sportpsychologischen Training oder/ und sportpsychologischen Coachings (min. 100 UE)
- Nachweis über mindestens 140 Stunden sportpsychologischer Praxis im leistungsorientierten Sport unter Supervision (Verhältnis 1:4, d.h. insgesamt mindestens 33 Stunden Supervision) pro Schwerpunkt (Sportpsychologisches Training oder Coaching)
Personen, die die obengenannten Weiterbildungs- und Praxisnachweise erfüllen, dürfen sich "Sportpsychologischer Experte (asp-Curriculum Leistungssport)" bzw. "Sportpsychologische Expertin (asp-Curriculum Leistungssport)" nennen und werden als solche von der asp, dem BISp und dem DOSB anerkannt.
Für den Zugang ins Berufsfeld sportpsychologischer Dienstleistungen sind sowohl die o.g. Qualitätskriterien als auch die Listung auf der asp-Expert*innendatenbank Leistungssport (EDL) hilfreich aber weder Voraussetzung noch Garantie.