Leitlinien und Vereinbarungen
Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
Hier finden Sie das Protokoll der MV am 29.5.2025 in Bochum.
Berufsethische Richtlinien
Berufsethische Rahmenrichtlinien für Sportpsycholog/innen (Beschluss der Mitgliederversammlung 05/2015)
In jüngerer Zeit kommt es vermehrt zu medialen Einschätzungen durch Personen, die sportpsychologische Expertise für sich beanspruchen, ohne dass deren Qualifikation, Einbettung in wissenschaftliche Standards oder berufsethische Orientierung transparent ist. Dies betrifft unter anderem die Nutzung nicht geschützter Bezeichnungen wie „Sportpsychologe*in“ oder „sportpsychologische*r Expert*in“, die in der Öffentlichkeit leicht den Eindruck einer staatlich geregelten Qualifikation erzeugen.
Der Berufsstand weist auf folgende Punkte hin:
- Titelführung und Qualifikation
Die Bezeichnung „Sportpsycholog*in“ ist – ebenso wie „sportpsychologische*r Expert*in“ – derzeit rechtlich nicht geschützt. Qualifizierte sportpsychologische Arbeit setzt jedoch eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung, spezifische Weiterbildungen und die Einhaltung berufsethischer Richtlinien voraus. Eine transparente Kommunikation der eigenen Qualifikationen ist daher unerlässlich. - Berufsethische Verantwortung in der Öffentlichkeit
Die Psychologie verlangt in Forschung und Praxis eine respektvolle, nicht-diskriminierende, empirisch gestützte Darstellung von Menschen, Gruppen und Verhalten. Pauschalisierungen, abwertende Charakterisierungen oder vereinfachte Zuschreibungen widersprechen diesen Standards und können Athlet*innen, Teams und der Profession insgesamt schaden. Im Einklang mit der Berufsethischen Rahmenrichtlinie der asp beschränkt sich professionelle sportpsychologische Kommunikation auf allgemeine fachliche Einordnungen und verzichtet auf individuelle psychologische oder sportwissenschaftliche Bewertungen, sofern keine direkte Zusammenarbeit und keine Zustimmung der betroffenen Person vorliegen. - Differenzierte Darstellungen statt Stereotypisierung
Leistungsfähigkeit, Teamdynamik und mentale Prozesse sind komplexe, biopsychosozial bedingte Phänomene. Vereinfachende Erklärungen oder stereotype Labels tragen nicht zur Aufklärung bei und bergen die Gefahr von Stigmatisierung. Professionelle sportpsychologische Einschätzungen berücksichtigen immer Kontext, Evidenzlage, individuelle Unterschiede und ethische Vorgaben. - Schutz und Weiterentwicklung des Berufsbildes
Der Berufsstand setzt sich für eine klare Regelung der Titelführung, für verbindliche Qualitätsmaßstäbe und für Transparenz ein. Dies dient sowohl der Profession als auch dem Schutz der sportpsychologisch betreuten Personen (Athlet*innen, Trainer*innen, Funktionsträger*innen) und der Öffentlichkeit vor Fehlinformation.
Wir plädieren daher für eine fachlich fundierte, reflektierte und verantwortungsvolle Kommunikation, die der wissenschaftlichen Qualität und ethischen Orientierung der Sportpsychologie gerecht wird.
Kooperationsvereinbarungen
Kooperationsvereinbarung dvs - asp 1989
Kooperationsvereinbarung ÖBS - SASP - asp vom 5.Mai 2016
Kooperationsvereinbarung DGPs - asp vom 10. Mai 2018
Absichtserklärung für eine Kooperation DFB - asp vom 14. Oktober 2021
Kooperationsvereinbarung Athleten Deutschland vom 25.Oktober 2022
Kooperationsvereinbarung BÖP-asp vom 31.Oktober 2022
Kooperationsvereinbarung BDP -asp vom 19.Dezember 2022
Letter of Intent zur Zusammenarbeit DGSPP - asp vom 5. Februar 2026
Kooperationsvereinbarung MentalGestärkt - asp vom 20. Februar 2026
Positionspapiere
Digitales Coaching in der angewandten Sportpsychologie, Dr. Christian Zepp - Präsidiumsbeschluss 2025
Sportpsychologie im Sportunterricht und in Bewegungsangeboten im Setting Schule, Dr.in Barbara Halberschmidt, Dr. Sascha Leisterer-Härtig, Prof.in Dr.in Franziska Lautenbach und Prof. Dr. Dennis Dreiskämper - Präsidiumsbeschluss 2025
Leistung beschreiben, erklären, vorhersagen und optimieren, Dr.in Babett Lobinger & Prof. Dr. Oliver Stoll - Präsidiumsbeschluss 2019
Meilensteine der Motorischen Verhaltensforschung, Prof.in Dr.in Nadja Schott, Dr. Julian Rudisch & Prof.in Dr.in Claudia Voelcker-Rehage - Präsidiumsbeschluss 2019
Die Perspektive Gesundheit in der Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie (asp), Prof. Dr. Gordon Sudeck & Dr. Harald Seelig - Präsidiumsbeschluss 2019
Richtlinien des Beirates
modifizierte Richtlinien des Ausbildungsbeirates (Präsidiumsbeschluss 19.04.2024)
modifizierte Richtlinien des Ausbildungsbeirates (Präsidiumsbeschluss 10.01.2014)
modifizierte Richtlinien des Ausbildungsbeirates (Präsidiumsbeschluss 23.02.2016)
modifizierte Richtlinien des Ausbildungsbeirates (Präsidiumsbeschluss 04.05.2016)
modifizierte Richtlinien des Ausbildungsbeirates (Präsidiumsbeschluss 13.09.2016)
modifizierte Richtlinien des Ausbildungsbeirates (Präsidiumsbeschluss 04.03.2018)
modifizierte Richtlinien des Ausbildungsbeirates (Präsidiumsbeschluss 21.12.2023)
Satzungen der asp
aktuelle Satzung der asp (Stand 25.03.2021)
Satzung der asp (Stand 10.05.2018)
Satzung der asp (Stand 26.10.2015)
Satzung der asp (Stand 9.1.2015)
Satzung der asp (Stand 2005)
Satzung der asp (Stand 1987)
Satzung der asp (Stand 1970)
Protokoll und Satzung der Gruendungssitzung der asp (Oktober 1969)
Einladung zur Gruendungssitzung der asp (Oktober 1969)
Statements
Statement I
Zum Selbstverständnis der Sportpsychologin/des Sportpsychologen in der Bundesrepublik Deutschland (Präsidiumsbeschluss 2001-03)
Statement II
Zur kumulativen Habilitation (Präsidiumsbeschluss 2001-03)
Statement III
Ethische Leitlinien für die sportpsychologische Beratung und Betreuung (Präsidiumsbeschluss 2001-03)
Teilnahmebedingungen für asp-Fortbildungen
Hier finden Sie unser AGBs für alle (Methoden)-Fortbildungen der asp.
In Ausnahmefällen wie z.B. bei einem Thementag, einem interdisziplinären dvs Workshop oder der Tagung finden
andere Stornobedingungen Anwendung, die auf der Rechnung vermerkt sind.







