Die Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft e. V. (dvs) und die Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie in Deutschland e. V. (asp) haben den Beschluss des G-BA vom 20.09.2023, die Sporttherapie in die Regelversorgung bei leichten und mittelschweren Depression aufzunehmen, sehr begrüßt.
Dieser Beschluss wurde der umfangreichen Evidenz zur Wirksamkeit der Sporttherapie bei Depressionen gerecht und ist aus wissenschaftlicher und gesundheitspolitischer Sicht notwendig. Anlass für unsere Stellungnahme ist, dass der Innovationsausschuss die Empfehlung mit dem Änderungsbeschluss vom 22.03.2024 wieder aufgehoben hat.
Auch wenn das Projekt STEP.DE nicht die ursprünglich erwarteten Ergebnisse erzielte, so gibt es dennoch zahlreiche andere randomisierte kontrollierte Studien, die die Effektivität und Effizienz von Sport und sporttherapeutischen Interventionen bei Personen mit leichter bis mittelschwerer Depression belegen und aufzeigen, dass regelmäßige, zielorientierte Bewegung ebenso wirksam ist, wie Medikamente und Psychotherapie.
Da mittlerweile bei mehr als 10.000 Patient*innen eine anti-depressiver Effekt von Sport nachgewiesen ist, liegen somit überzeugende Befunde vor, die eine wissenschaftliche Evidenz belegen und im Sinne der bestmöglichen Patient*innenversorgung berücksichtigt werden sollten. Zudem zeigte sich durch die 40% günstigere Behandlung im Vergleich zur Psychotherapie eine hohe Kosteneffizienz, auch im Projekt STEP.DE.
Auf der Seite der dvs finden sich alle weitere Argumente inkl. der versandten Stellungnahme.