Die asp möchte ihre Wertschätzung für die hochwertige Betreuung von Promovierenden zum Ausdruck bringen und diese Leistungen sichtbar machen. Dazu schreibt die asp den Betreuungspreis „Die goldene Hand der asp“ aus.
Eine sehr gute Betreuung sollte neben der methodischen und inhaltlichen Unterstützung auch die individuelle Wahrnehmung und die Wertschätzung des Promovierenden beinhalten. Wünschenswert sind dabei konstruktives Feedback und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die z.B. durch eine gute Erreichbarkeit und regelmäßige Gespräche manifestiert wird. Im Mittelpunkt des Betreuungspreises stehen also Sichtbarkeit und Wertschätzung für exzellente Unterstützung während der Promotion und gleichzeitig die Sensibilisierung für die Standards guter Betreuung.
Nominiert werden dürfen Betreuer*innen oder Betreuungstandems, von denen mindestens eine Person das offizielle Promotionsrecht an ihrer jeweiligen Hochschule inne hat. In der Regel sind dies Professor*innen (inklusive Jun.-Prof., Apl.-Prof., Gastprof., Honorarprof.), Personen mit Habilitation und eigenständige Nachwuchsgruppenleiter*innen. Die Nominierung erfolgt durch Promovierende, die mind. 1,5 Jahre im Betreuungsverhältnis stehen, d.h. zum Promotionsstudium angemeldet sind oder eine Betreuungsvereinbarunggetroffen haben, sowie durch Postdocs bis zu 2 Jahren nach der Promotion (es gilt der Termin auf der Urkunde). Es müssen mind. 2 Nominierungen für eine*n Betreuer*in bzw. Betreuungstandems vorliegen.
Hier geht es zur Ausschreibung für die "goldene Hand 2026".